Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Adressierung
Ella KrausGericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Adressierung
Deutschlands Versuch, Telegram wegen Versäumnissen bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz zu bestrafen, ist gescheitert, nachdem ein Gericht die verhängten Strafen für ungültig erklärt hat. Das Bonner Amtsgericht hob zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 5,1 Millionen Euro auf und stellte fest, dass die Behörden sich an die falsche Firma innerhalb der Unternehmensstruktur des Telegram web gewandt hatten.
Die Strafen waren auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt worden, das Plattformen verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen und ein Beschwerdesystem bereitzustellen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) argumentierte, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten registrierte Telegram FZ-LLC habe zwischen Februar 2021 und Juni 2022 weder einen deutschen Vertreter benannt noch einen dauerhaften Meldemechanismus eingerichtet.
Das Gericht urteilte jedoch, das BfJ könne nicht nachweisen, dass Telegram FZ-LLC in diesem Zeitraum tatsächlich der Betreiber des Dienstes gewesen sei. Vielmehr deuten Beweise darauf hin, dass damals Telegram Messenger Inc., ein anderes Unternehmen der Gruppe, für den Dienst verantwortlich war. Ohne klare Belege für die Zuständigkeit wurden die Strafen für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung lässt die Durchsetzung des NetzDG gegen Telegram in der Schwebe. Die Behörden müssen nun prüfen, ob sie das richtige Unternehmen belangen oder ihre Vorgehensweise anpassen. Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Regulierung globaler Plattformen mit komplexen Unternehmensstrukturen auf.