30 December 2025, 04:28

Gericht erlaubt Arbeitgebern WhatsApp-Verbot während der Arbeitszeit in Thüringen

Eine Frau steht an einem Schreibtisch und spricht in ein Mikrofon, mit einem blauen Tuch mit Text davor und einer Wand mit einer Tafel und Werbung im Hintergrund.

Gericht erlaubt Arbeitgebern WhatsApp-Verbot während der Arbeitszeit in Thüringen

Arbeitgeber in Deutschland haben nun klarere Regeln für die Einschränkung von Messengerdiensten am Arbeitsplatz. Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt, dass Unternehmen Dienste wie WhatsApp sowohl auf Dienstgeräten als auch auf privaten Endgeräten während der Arbeitszeit in Thüringen verbieten dürfen. Die Einführung neuer IT-Systeme, die möglicherweise Mitarbeiter überwachen könnten, erfordert jedoch weiterhin die Abstimmung mit den Betriebsräten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster traf die Entscheidung nach einer Prüfung betrieblicher Richtlinien. Es urteilte, dass das Verbot von Messengerdiensten unter die allgemeinen Verhaltensregeln am Arbeitsplatz fällt. Arbeitgeber können solche Beschränkungen daher ohne Zustimmung der Betriebsräte durchsetzen.

Betriebsräte verfügen in diesem Bereich über keine Mitbestimmungsrechte. Ihre Beteiligung ist erst dann verpflichtend, wenn neue IT-Systeme eingeführt werden – insbesondere, wenn diese Systeme die Aktivitäten der Mitarbeiter nachverfolgen könnten. Das Urteil unterstreicht damit die Unterscheidung zwischen allgemeinen App-Beschränkungen und weitergehenden Überwachungsfragen. Die Entscheidung geht nicht auf eine Richtlinie eines Bundesministeriums zurück, sondern basiert auf einem Rechtsfall, der unabhängig von aktuellen Debatten über Chatkontrollen oder internationale Messenger-Verbote steht. Sie bezieht sich speziell auf das Arbeitsplatzverhalten und nicht auf allgemeine Datenschutzbestimmungen im digitalen Raum.

Das Urteil räumt Arbeitgebern mehr Spielraum bei der Regulierung von Messengerdiensten am Arbeitsplatz ein. Betriebsräte bleiben jedoch bei der Einführung von IT-Systemen, die eine Mitarbeiterüberwachung ermöglichen könnten, einbezogen. Vorerst können Unternehmen App-Verbote eigenständig durchsetzen – vorausgesetzt, sie entsprechen den betrieblichen Verhaltensregeln.