FKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Ella KrausFKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe unangekündigter Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde, ob Betriebe die Arbeitsgesetze und Mindestlohnvorgaben einhalten. Die Ergebnisse der heutigen Schwerpunktkontrollen werden zu Beginn kommender Woche in einer gesonderten Presseerklärung veröffentlicht.
Die FKS überprüft, ob Arbeitgeber in der Branche den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Die Prüfer kontrollieren zudem, ob Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und ob die Mitarbeiter ihre Ausweisdokumente vorschriftsmäßig mitführen und vorlegen.
Neben der Lohncompliance untersucht die Behörde auch die Abführung von Sozialabgaben und mögliche Missbräuche bei Sozialleistungen. Die Kontrollen umfassen direkte Gespräche mit Beschäftigten sowie umfassende Prüfungen der Betriebsunterlagen.
Die Hotel- und Gastronomiebranche zählt nach wie vor zu den größten und personalintensivsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Mit dieser aktuellen Woche an Stichprobenkontrollen soll sichergestellt werden, dass bundesweit faire Arbeitsbedingungen und legale Beschäftigungspraktiken eingehalten werden.
Die Ergebnisse der heutigen Kontrollen werden zu Beginn der nächsten Woche veröffentlicht. Betriebe, die gegen Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, während regelkonforme Arbeitgeber keine weiteren Maßnahmen zu befürchten haben. Die FKS setzt ihre Überwachung von Risikobranchen fort, um Arbeitsgesetze durchzusetzen und die Rechte der Beschäftigten zu schützen.






