31 January 2026, 02:23

Falsche Rentenbehauptungen über ukrainische Geflüchtete gehen viral – was stimmt wirklich?

Eine alte Zeitungsannonce für das Pensionshaus in Dresden, Deutschland, mit schwarzem Text auf weißem Hintergrund.

Falsche Rentenbehauptungen über ukrainische Geflüchtete gehen viral – was stimmt wirklich?

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne eigene Beiträge Rentenleistungen erhalten sollen. Darin heißt es, 114.000 Geflüchtete könnten vorzeitig Zugang zu deutschen Renten bekommen – obwohl sie nie in das System eingezahlt hätten. Behörden bestätigen, dass diese Aussagen falsch und irreführend sind.

Im Video äußert sich Michael Hasenkamp, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Seine Behauptungen beziehen sich auf ein 2018 geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine – das bis heute nicht in Kraft getreten ist.

Das betreffende Abkommen, die Deutsch-Ukrainische Sozialversicherungsvereinbarung, wurde zwar 2018 unterzeichnet und 2020 vom Deutschen Bundestag gebilligt, doch die Ukraine hat es bisher nicht ratifiziert. Stand Januar 2026 gilt der Vertrag nicht.

Wäre das Abkommen aktiv, würde es verhindern, dass Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden, doppelt sozialversichert sind. Zudem könnten Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet werden, um die Voraussetzungen für eine Rente zu erfüllen. Die grundlegenden Regeln für den Rentenbezug blieben jedoch unverändert.

Nach deutschem Recht liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, und es ist eine Mindestversicherungszeit erforderlich. Das Video behauptet fälschlich, ukrainische Geflüchtete könnten mit 60 Jahren in Rente gehen – nach ukrainischen Regeln – ohne in das deutsche System eingezahlt zu haben. Das ist nicht richtig. Die Rentenberechnung hängt von den geleisteten Beiträgen in den jeweiligen Ländern ab, und es gibt keine Sonderregelungen für Geflüchtete.

Über 3,2 Millionen in Deutschland gezahlte Renten basieren auf internationalen Verträgen. Diese Zahlen umfassen jedoch alle ausländischen Rentenbezieher, nicht nur die in Deutschland Lebenden. Ukrainische Geflüchtete müssen – wie alle anderen auch – die gleichen Beitragsvoraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

Da die Ukraine das Abkommen von 2018 nicht ratifiziert hat, bleibt es ohne Wirkung. Solange dieser Schritt aussteht, gelten für ukrainische Geflüchtete in Deutschland keine Sonderregelungen bei der Rente. Um eine deutsche Rente zu erhalten, müssen sie – wie jeder andere Einwohner auch – in das System einzahlen.

Die im Video verbreiteten Behauptungen über vorzeitigen Rentenbezug oder Leistungen ohne Beiträge entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage.