18 February 2026, 16:31

Evangelische Kirche Westfalen prüft Akten auf sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor ihnen und auf der rechten Seite stehen, und Foto-Rahmen an der Wand im Hintergrund.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen prüft Akten auf sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Überprüfung von Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen aufzudecken. Zwei pensionierte Polizeibeamte mit jahrzehntelanger Ermittlungserfahrung leiten das Verfahren, das am 1. Februar 2023 begann. Der Schritt folgt Empfehlungen der ForuM-Studie und soll verhindern, dass Fälle aufgrund von Verjährungsfristen nicht mehr verfolgt werden können.

Die Prüfung startete mit einem Ermittler und wird ab dem 1. März auf zwei ausgeweitet. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung zu sichten. Werden Hinweise auf Fehlverhalten gegen Frauen gefunden, gehen die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) zur vertieften Untersuchung.

Die Kirche betont, dass Täter:innen mit disziplinarischen Maßnahmen nach Arbeits- oder Dienstrecht rechnen müssen – bis hin zur möglichen Entlassung. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt gegen Frauen, wird künftige Landessynoden über den Stand der Arbeiten informieren. Wie lange die Überprüfung insgesamt dauern wird, ist jedoch noch unklar.

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Dieses Vorhaben ist kein Einzelfall in Westfalen. Mindestens zwei weitere Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) – die Evangelisch-reformierte Kirche (Rheinische Kirche) und ihre 34 Kirchenkreise – haben ähnliche Schritte eingeleitet. Auch der Kirchenkreis Essen hat begonnen, seine Akten nach Hinweisen auf früheren Missbrauch gegen Frauen zu durchforsten.

Zunächst liegt der Fokus auf aktuellen Mitarbeiter:innen, um sicherzustellen, dass keine Fälle wegen Verjährung ungesühnt bleiben. Jede Feststellung wird weitere Ermittlungen und mögliche disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Maßnahmen der Kirche spiegeln eine breitere Initiative der regionalen Gliederungen wider, historische Missbrauchsfälle in ihren Einrichtungen aufzuklären.