15 April 2026, 22:13

EU führt strenge Namensprüfung bei Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober 2025 ändert

Schwarze und weiße Zeitungsanzeige für die Abilene National Bank mit einem zentralen Porträt und umgebendem Text, der die Bankdienste beschreibt.

EU führt strenge Namensprüfung bei Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober 2025 ändert

Neue EU-Regel ändert Euro-Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorschrift in Kraft, die die Abwicklung von Euro-Überweisungen grundlegend verändert. Banken müssen künftig prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt, bevor sie Zahlungen freigeben. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, bringt jedoch sowohl für Kunden als auch für Finanzinstitute bestimmte Auflagen mit sich.

"Empfängerprüfung" (Verification of Payee, VoP) wird ab dem 9. Oktober 2025 EU-weit verbindlich – und gilt für nahezu alle Euro-Transaktionen, einschließlich Echtzeitüberweisungen. Bei Überweisungen außerhalb des EU-Raums bleibt die Namens- und IBAN-Abfrage jedoch freiwillig.

So funktioniert das neue System: Vor der Freigabe einer Überweisung vergleicht die Bank den Empfängernamen mit der hinterlegten IBAN. Stimmen die Angaben exakt überein, garantiert die Bank die sichere Ankunft des Geldes. Bei Abweichungen erscheint eine Warnmeldung, und der Kunde muss selbst entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte. Wer die Warnung ignoriert und das Geld dennoch überweist, haftet im Schadensfall persönlich für etwaige Verluste.

Häufig locken Betrüger ihre Opfer mit gefälschten Stellenangeboten, Phishing-E-Mails oder anderen täuschenden Nachrichten, um Zahlungen auf falsche Konten umzuleiten. Banken erstatten bei Betrug nur dann den Schaden, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft.

Ab Oktober 2025 müssen alle Finanzinstitute Echtzeitüberweisungen anbieten. Die meisten werden dafür jedoch zusätzliche Gebühren erheben – die genauen Kosten stehen noch nicht fest.

Die VoP-Regelung verlagert die Verantwortung für fehlerhafte Überweisungen bei abweichenden Empfängerdaten auf die Kunden. Banken kommen nur dann für Schäden auf, wenn Betrug trotz vollständiger Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem führt die Neuregelung verpflichtende Echtzeit-Zahlungsoptionen ein, die für Nutzer voraussichtlich mit Zusatzkosten verbunden sein werden.

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