Bistum Münster reformiert Kita-Verwaltung mit neuen Regionalgesellschaften bis 2027
Ella KrausBistum Münster reformiert Kita-Verwaltung mit neuen Regionalgesellschaften bis 2027
Das Bistum Münster reformiert die Verwaltung seiner 660 Kindertageseinrichtungen grundlegend. Eine neue Struktur verlagert administrative Aufgaben von den Pfarrgemeinden weg, behält aber die enge Verbindung zu den Einrichtungen bei. Ziel der Änderungen ist es, die langfristige Finanzierung und Effizienz der Kinderbetreuung zu sichern.
Bis 2027 werden drei regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) die finanziellen und administrativen Verantwortlichkeiten für die Kitas übernehmen. Dazu gehören die Kita gGmbH Niederrhein, eine zweite für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine dritte, die die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf abdeckt. Eine übergeordnete gGmbH soll zudem flexible Reaktionen auf künftige Herausforderungen ermöglichen und eine moderne Führung gewährleisten.
Die Umstrukturierung folgt Kritik des Diözesanadministrators Antonius Hamers an der Unterfinanzierung der Kinderbetreuung nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz (KibiZ). Hamers bezeichnete die Reform als "unvermeidlich" und verwies auf die Abhängigkeit von staatlichen Mitteln für die Finanzierung der Kindergärten. Das Bistum hat für 2026 bereits 39,5 Millionen Euro bereitgestellt, um den Übergang zu unterstützen.
Jede Pfarrgemeinde muss der Änderung zustimmen, wobei eine Übergangsphase angeboten wird, falls sich eine Gemeinde gegen die Teilnahme entscheidet. Das neue System entlastet die örtlichen Kirchen von Bürokratie, bewahrt aber ihre Bindung an die Kitas. Wie viele der 660 Einrichtungen derzeit außerhalb der geplanten Regionalstrukturen liegen, hat das Bistum nicht mitgeteilt.
Die Reformen zentralisieren die Verwaltung unter den neuen gGmbHs und verringern so die Belastung der Pfarrgemeinden. Finanzielle Stabilität und betriebliche Effizienz stehen im Mittelpunkt, wobei das Bistum erhebliche Mittel in den Prozess investiert. Der Erfolg der Umstellung hängt von der lokalen Zustimmung ab – so bleibt den Gemeinden eine Stimme bei den Veränderungen erhalten.






