Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Clara KrausBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es auf eine gefälschte Website für die britische Reiseerlaubnis hereingefallen war. Der Betrug zielte auf Reisende ab, die eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen wollten – ein seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtendes Dokument. Erst als die geforderte Zahlungssumme ungewöhnlich hoch ausfiel, wurde dem Paar der Schwindel klar.
Der Vorfall begann, als das Paar online nach dem ETA-Antragsformular suchte. Auf einer scheinbar offiziellen Website gaben sie ihre persönlichen Daten ein, einschließlich der Kreditkarteninformationen. Doch beim Bezahlvorgang belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro – statt der tatsächlich fälligen 18,50 Euro pro Person.
Sofort verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Am 13. März 2026 erstatteten sie zudem Online-Anzeige bei der Polizei und schilderten den versuchten Betrug im Detail.
Behörden warnen vor ähnlichen Betrugsmaschen in ganz Deutschland, mit gemeldeten Fällen aus Bielefeld, dem Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Dortmund und Mettmann. Zwar gibt es keine bundesweiten Statistiken, doch die örtliche Polizei verzeichnet in diesem Jahr einen Anstieg gefälschter ETA-Websites. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen.
Die einzige legitime Plattform für ETA-Anträge ist die offizielle Website der britischen Regierung: gov.uk/eta. Sämtliche Anträge müssen direkt an die britischen Behörden gerichtet werden, um Betrug zu vermeiden.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar aus Bielefeld einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch zeigt der Fall, wie groß die Gefahren für Reisende nach wie vor sind. Betrüger nutzen die Verunsicherung rund um das ETA-System aus und verlangen auf täuschend echten, aber gefälschten Seiten überteuerte Gebühren. Die offizielle Empfehlung bleibt eindeutig: Anträge sollten ausschließlich über das behördliche Portal gestellt werden.






