Betrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich von Polizei gestoppt
Ella KrausBetrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich von Polizei gestoppt
Am Abend des 10. Juni 2023 wurde ein 59-jähriger Pole in Grevenbroich von der Polizei angehalten. Die Beamten stellten fest, dass er ohne gültigen Führerschein unterwegs war und ihn zudem im Verdacht hatten, unter Alkoholeinfluss zu stehen. Der Vorfall ereignete sich gegen 21:30 Uhr an der Kreuzung Ostwall/Parkstraße.
Der Fahrer wurde kontrolliert, nachdem die Polizei Alkoholgeruch in seinem Atem wahrnahm. Ein vorläufiger Atemalkoholtest bestätigte die Bedenken der Beamten, woraufhin er zur Dienststelle gebracht wurde. Dort ergab eine Blutprobe, dass sein Alkoholpegel über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert lag.
In Deutschland gilt ein Fahrer ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,11 Promille oder mehr automatisch als fahruntauglich. Doch auch bei niedrigeren Werten – bereits ab 0,05 Promille – können Strafen drohen, wenn Fahrfehler auf eine Beeinträchtigung hindeuten. Die Freundin des Mannes, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, könnte ebenfalls rechtliche Konsequenzen befürchten, da sie ihn betrunken fahren ließ.
Nach dem Vorfall wiesen die örtlichen Behörden erneut darauf hin, dass die einzige sichere Lösung darin besteht, vor dem Fahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.
Der Fall wird nun juristisch weiterverfolgt, wobei sowohl für den Fahrer als auch für die Halterin des Fahrzeugs Konsequenzen drohen. Die Polizei betonte erneut ihre klare Haltung zu Alkohol am Steuer: Schon geringe Mengen können zu schweren Strafen führen.






