Gerresheimer: Bafin kündigt weitere Bilanzprüfungen an - BaFin ermittelt erneut gegen Gerresheimer wegen Bilanzmanipulationen
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat ihre Überprüfung des Unternehmens Gerresheimer erweitert und ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieser Schritt erfolgte nach früheren Bedenken bezüglich der Buchhaltungspraktiken des Konzerns, insbesondere in Bezug auf die Umsatzrealisierung. Nach der Ankündigung des Verfahrens sanken die Aktien des Pharma-Verpackungsherstellers.
Im Fokus der aktuellen Untersuchung steht die Einhaltung der IFRS-Standards durch Gerresheimer, insbesondere die Handhabung von Bill-and-Hold-Vereinbarungen. Bei solchen Verträgen darf der Umsatz erst verbucht werden, wenn die Ware ausgeliefert wird – nicht bereits bei Rechnungsstellung. Die Ermittler stellten fest, dass das Unternehmen im Jahr 2024 fälschlicherweise 35 Millionen Euro als Umsatz verbuchte, bevor die Produkte die Kunden erreichten. Damit wurden zentrale Bilanzierungsregeln verletzt.
Die neue Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025. Sie knüpft an frühere Bedenken der BaFin an, wie Gerresheimer ähnliche Verträge abgewickelt hat. Die Behörde hatte bereits zuvor auf mögliche Unregelmäßigkeiten in der Finanzberichterstattung des Unternehmens hingewiesen.
Die Nachricht über die ausgeweitete Prüfung führte zu einem Kursrückgang der Gerresheimer-Aktie. Anleger reagierten verunsichert auf die Zweifel an den Finanzangaben des Unternehmens und mögliche regulatorische Konsequenzen.
Mit der zusätzlichen Untersuchung vertieft die BaFin ihre Überprüfung der Buchhaltungsmethoden bei Gerresheimer. Die Aufsicht wird prüfen, ob in dem genannten Zeitraum weitere Verstöße vorlagen. Etwaige Feststellungen könnten sich auf die Finanzberichte des Konzerns und das Vertrauen der Investoren auswirken.






