Asylverfahrensberatung droht Finanzierungsstopp – trotz kurzer Laufzeit
Lotta WagnerAsylverfahrensberatung droht Finanzierungsstopp – trotz kurzer Laufzeit
Finanzierung der Asylverfahrensberatung in Gefahr – trotz kürzlicher Einführung
Obwohl die Beratung für Asylverfahren erst vor kurzem eingeführt wurde, droht nun die Streichung ihrer Finanzierung. Bisher fördert die Bundesregierung diese Angebote über Paragraf 12a des Asylgesetzes. Doch nach den aktuellen Haushaltsplänen soll die gesamte finanzielle Unterstützung für die Beratungsstellen gestrichen werden.
Das Beratungsprogramm, das 2023 an den Start ging, bietet Asylsuchenden vertrauliche und individuelle Hilfe an. Die Angebote sollen unabhängig, neutral und freiwillig sein. Doch die jüngsten Haushaltsentwürfe sehen vor, die Förderung komplett zu streichen.
Auf der Integrationsministerkonferenz in Essen äußerten Beamte Bedenken über die Folgen. Verena Schäffer, Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, bezeichnete die Beratung als unverzichtbar für effiziente Asylverfahren. Sie warnte, dass ein Wegfall der Unterstützung zu Verzögerungen führen könnte.
Auch andere Minister wie Aminata Touré, Katharina Binz und Manfred Lucha teilten ihre Sorgen. Sie argumentierten, dass eine Abschaffung des Programms eher zu Verlangsamungen als zu Beschleunigungen führen würde. Union und SPD hatten zuvor vereinbart, das Programm ohne festes Enddatum zu evaluieren.
Die Zukunft der Asylverfahrensberatung hängt nun von den Haushaltsverhandlungen ab. Falls die Mittel gestrichen werden, erhalten die Beratungsstellen keine staatliche Förderung mehr. Das könnte sich auf die Geschwindigkeit und reibungslose Abwicklung von Asylanträgen auswirken.






