02 April 2026, 16:15

Afrikanische Schweinepest in NRW: Strenge Maßnahmen gegen die Ausbreitung im Wald

Plakat mit der Aufschrift "Der Landkreis Wilts, Das Gesetz über ansteckende Tierkrankheiten, 1878" mit einer Ankündigung über Schweinepest-Infizierte Tiere.

Afrikanische Schweinepest in NRW: Strenge Maßnahmen gegen die Ausbreitung im Wald

Afrikanische Schweinepest breitet sich in deutschen Wäldern aus – besonders in Nordrhein-Westfalen

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In deutschen Wäldern, vor allem in Nordrhein-Westfalen, wütet ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Seit dem ersten Nachweis in Kirchhundem wurden bei über 170 Wildschweinen Infektionen bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die heimischen Hausschweinbestände zu schützen, gelten nun strenge Maßnahmen.

Das erste infizierte Wildschwein war in Kirchhundem entdeckt worden, doch das Virus hat sich mittlerweile auf die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und den Hochsauerlandkreis ausgebreitet. Spezialeinsatzteams, unterstützt von Spürhunden und Drohnen, haben bereits rund 100 Quadratkilometer Wald durchkämmt, um den Ausbruch einzudämmen und zu kontrollieren.

Um die am stärksten betroffenen Gebiete abzusichern, haben die Behörden auf einer Fläche von etwa 143.000 Hektar 114 Kilometer Schutzzaun errichtet. An neuralgischen Punkten kamen zusätzlich Elektrozäune zum Einsatz, um die Bewegungsfreiheit der Wildschweine einzuschränken. Die Jagd wurde intensiviert, und in Hochrisikogebieten werden Prämien für die Erlegung der Tiere auf bis zu 200 Euro pro Stück erhöht.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, strikte Verhaltensregeln einzuhalten. Waldbesucher müssen auf markierten Wegen bleiben, das Sammeln von Pilzen unterlassen und Hunde anleinen. Besonders problematisch ist das unsachgemäße Entsorgen von Lebensmittelabfällen – vor allem von Fleischresten –, da diese das Virus auf Wildschweine übertragen können. Das Agrarministerium besteht darauf, dass sämtlicher Müll in verschlossenen Behältern entsorgt wird.

Verstöße gegen diese Vorschriften werden hart bestraft. Die Bußgelder reichen von 30 Euro für kleinere Vergehen bis zu 25.000 Euro bei schweren Verstößen. Die Behörden überwachen die Lage weiterhin genau und arbeiten eng mit lokalen Stellen zusammen, um zu verhindern, dass die Seuche auf Hausschweinbestände übergreift.

Der Ausbruch hat eine groß angelegte Gegenoffensive ausgelöst: Zäune, gezielte Bejagung und öffentliche Einschränkungen sind in Kraft. Die Verantwortlichen betonen, wie entscheidend die Einhaltung der Regeln ist, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Die Situation wird kontinuierlich bewertet, während die Einsatzkräfte daran arbeiten, die Gefahr einzudämmen.

Quelle