AfD-Funktionär Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteigericht in NRW
Ella KrausAfD-Funktionär Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteigericht in NRW
In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der seit Juli anhängige Fall wirft Fragen zur Fairness auf, da Schramm enge Verbindungen zu anderen Parteimitgliedern unterhalten soll. Trotz des Rechtsstreits wurde er kürzlich in den Wuppertaler Stadtrat gewählt.
Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen reichte den Befangenheitsantrag am 26. September beim Landesparteigericht ein. Darin wird argumentiert, dass die Befangenheitsgründe nicht von der Hand zu weisen seien und die Neutralität des Verfahrens gefährdet sei.
Ein zentraler Streitpunkt ist Schrammens angeblich parteiisches Verhalten, das mit seinem Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland in Verbindung gebracht wird. Er weist diese Vorwürfe zurück und genießt weiterhin starke Unterstützung in seinem örtlichen AfD-Verband.
Zusätzliche Fragen ranken sich um Richter Hartmut Beucker, der über Schrammens Mitgliedschaftsaufnahme entschied. Beuckers eigene Zugehörigkeit zur AfD-Fraktion im Landtag – gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Sven Tritschler – nährt Zweifel an seiner Unparteilichkeit. Tritschlers enge Beziehung zu Schramm verstärkt die Bedenken hinsichtlich möglicher Bevorzugung im Verfahren.
Auch Schrammens Rolle im Wuppertaler AfD-Kreisverband und seine Verbindungen zu Tritschler stehen in der Kritik. Gegner argumentieren, dass diese Verflechtungen das Ergebnis des noch nicht abgeschlossenen Ausschlussverfahrens beeinflussen könnten.
Der Befangenheitsantrag unterstreicht die anhaltenden Spannungen innerhalb der AfD um den Fall Schramm. Seine Wahl in den Stadtrat – trotz des laufenden Verfahrens – zeigt, dass er in der Partei weiterhin Einfluss besitzt. Nun muss das Parteigericht entscheiden, ob die Befangenheitsbedenken berechtigt sind.






