3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Ella Kraus3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihres mutmaßlichen Involvements in einen 3,6-Millionen-Euro-Betrug im Gesundheitswesen vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, mit gefälschten Rezepten für ein teures, aber von deutschen Behörden später als unwirksam eingestuftes Wundauflagen-Produkt Krankenkassen betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam gehandelt zu haben, um die Kassen zu täuschen.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – eine Wundauflage, die pro Packung etwa 3.400 Euro kostete. Den Ermittlungen zufolge wurden diese Rezepte von Hausärzten für Patienten ausgestellt, die das Produkt gar nicht benötigten. Die Krankenschwester leitete die Rezepte dann an die Apotheke des Angeklagten weiter, wo die Produkte jedoch nie ausgegeben wurden.
Dem Apotheker wird vorgeworfen, sich jeweils den Großhandelspreis einbehalten zu haben, abzüglich einer Provision von zehn Prozent. Er gab später an, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und erklärte, er habe sich auf Zusicherungen über geringere Kosten verlassen und geglaubt, dass Wundversorger die Kassen nicht direkt abrechnen dürften. Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, dass beide Angeklagten mit gemeinsamer krimineller Absicht handelten.
Deutsche Gesundheitsbehörden, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), stuften das SymbioInfekt TheraKit 2022 als unwirksam ein und strichen es aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Neue Vorschriften, wie ein GMP-Verbot für ähnliche Produkte und strengere Kontrollen, sollen solche Betrugsfälle künftig verhindern. Seitdem wurden über 100 Millionen Euro von den Kassen zurückgefordert.
Im Falle einer Verurteilung muss der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Rund 900.000 Euro wurden bereits erstattet, zudem wurden monatliche Ratenzahlungen von 10.000 Euro angeordnet. Eine Rückforderung der Gelder von der Firma der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da diese bereits Insolvenz angemeldet hat.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die beiden Angeklagten wissentlich Millionenbeträge von den Krankenkassen erschlichen haben. Strengere Regulierungen und eine verstärkte Überwachung von Wundversorgungsprodukten sollen ähnliche Betrugsmaschen künftig unterbinden. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken betrügerischer Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen und die Schwierigkeiten, verlorene Gelder wiederzuerlangen.






