30 Millionen Euro Strafe: Meta verliert Rechtsstreit gegen die Telekom um Netznutzungsgebühren
Lotta WagnerUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - 30 Millionen Euro Strafe: Meta verliert Rechtsstreit gegen die Telekom um Netznutzungsgebühren
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Meta der Deutschen Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zahlen muss. Das Urteil fällt nach einem langjährigen Streit darüber, ob Technologiekonzerne sich an den Kosten für die Telekommunikationsinfrastruktur beteiligen sollten. Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Debatte über "Fair-Share"-Zahlungen von US-Unternehmen an Netzbetreiber.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die freiwilligen Zahlungen an die Deutsche Telekom eingestellt hatte. Bis dahin hatte das Unternehmen den Telekommunikationsanbieter für die Datenübertragung entschädigt – eine Praxis, die als historische Ausnahme galt. Als Meta diese Zahlungen einstellte, leitete die Deutsche Telekom rechtliche Schritte ein und forderte eine Vergütung für den Transport des Datenverkehrs.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Telekom recht und urteilte, dass deren Tochterunternehmen Edge Network Gebühren für erbrachte Leistungen schuldet. Meta hatte argumentiert, es gebe keinen verbindlichen Vertrag, da die Pflichten des Telekommunikationsanbieters gegenüber seinen eigenen Kunden bestünden und nicht direkt gegenüber Meta. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und begründete dies damit, dass Edge Network den Datenverkehr auch über Wettbewerber hätte leiten können, dies aber nicht tat.
Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre Marktmacht ausunutzen zu wollen, doch das Gericht lehnte den Vorwurf eines Monopols der Deutschen Telekom in diesem Fall ab. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber rechtmäßig Zahlungen für den Datentransport verlangen können. Zudem erhöhte das Gericht die ursprüngliche Forderung, verlängerte den Abrechnungszeitraum und setzte die Gesamtsumme auf 30 Millionen Euro fest.
Der Fall spiegelt eine breitere europäische Initiative wider, die als "Fair-Share"-Debatte bekannt ist. Dabei fordern Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone von US-Technologiekonzernen Beiträge für die Netzwerkinfrastruktur. Zwar hat Vodafone bisher keine Klagen gegen Meta eingereicht, doch die Branche übt weiterhin Druck auf die Tech-Riesen aus, sich an den Kosten zu beteiligen.
Mit dem Urteil wird Meta verpflichtet, der Deutschen Telekom 30 Millionen Euro für die Datenübertragung ab 2021 zu zahlen. Die Entscheidung stärkt die Position, dass Netzbetreiber von Technologieunternehmen Gebühren für die Netznutzung verlangen können. Gleichzeitig gibt sie der laufenden europäischen Kampagne für "Fair-Share"-Zahlungen großer digitaler Plattformen zusätzlichen Rückenwind.